Immobilien Berger Raimund - Immobilien mieten in Innsbruck und Umgebung

Für den Bereich Vermietung und Verpachtungen bieten wir umfangreiche Dienstleistungen inklusive Mietervertrag und beste Präsentation in den Medien an.

News

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Überblick zum Datenschutz in Österreich

Information


Gesamte Rechtsvorschrift für Bauträgervertragsgesetz, 

Fassung vom 07.10.2014


Informationen


Ab 13.06.2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar.

Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, unterliegen dem Widerrufsrecht.

Informationen

Mit dem 01.12.2012 tritt das neue Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in Kraft.
Die wichtigste Änderung darin sieht vor, dass bereits in den Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen (übrigens auch online) der Heizwärmebedaf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) des Gebäudes angegeben werden muss. Dem Käufer bzw. Mieter muss der Energieausweis vorgelegt werden. Bei Nichtbeachtung kann eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 1.450,-- fällig werden.

Energieausweis

Die Immobilien-Ertragssteuer - seit April 2012
Neuvermögen: Wird eine Liegenschaft verkauft, die nach dem 1. April 2002 erworben wurde, beträgt die Immobilien-Ertragsteuer 25 Prozent auf den Verkaufsgewinn.

 

Altvermögen: Wird eine Immobilie veräußert, die vor dem 1. April 2002 erworben wurde, beträgt die Abgabe 3,5 Prozent, falls nicht umgewidmet wurde, und 15 Prozent, falls umgewidmet wurde – jeweils auf den Verkaufserlös.

 

Ausnahmen: Von der Steuer befreit sind Hauptwohnsitze (zwei Jahre seit Anschaffung oder fünf Jahre innerhalb von zehn Jahren vor Verkauf), selbst hergestellte Gebäude und Enteignungen. Außerdem gibt es einen Inflationsabschlag nach zehn Jahren (jährlich zwei Prozent, höchstens 50 Prozent).

Hier erfahren Sie alles über die Wohnbauförderung:
Von den Richtlinien für die Vergabe über die Höhe der Förderung, Auszahlungs- und Rückzahlungsmodalitäten bis hin zur Wohnbeihilfe.


Wohnbauförderung

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